Wer also daran zweifelt, dass wir noch in einer liberalen Demokratie mit Grundrechten inklusive Meinungsfreiheit leben, sollte in Zukunft besser den Mund halten. Sonst könnte es ungemütlich werden.
„Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?“ fragte 2020 ein Bundeswehrhauptmann mit Blick auf die Grundrechtsverletzungen durch die Pandemie-Politik.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Menschen mit solchen Ansichten bestraft werden dürfen und ihre Position im Staatsdienst verlieren können.
Kritik sei natürlich trotzdem weiter erlaubt, so das Gericht. Aber offenbar nur „zulässige“ Kritik.
Wer hingegen demokratisch gewählte Repräsentanten diffamiert und ihre Verfassungstreue anzweifelt, verletze seine dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue, finden die Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Es lebe die wehrhafte Demokratie!
Ich bin dieser Corona Plandemie dankbar, denn sie hat mich und viele Menschen aufgeweckt. 😉