Am 8.2. fand Frau Dr. Monika Jiangs 10. Verhandlungstag am Landgericht Mannheim statt. Vorgeworfen wird ihr das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4374 Fällen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits 4 Jahre Haft gefordert.
Die Verhandlung begann mit erheblicher Verzögerung. Der ursprünglich geplante kleine Saal mit 28 Plätzen für die wartende Zuschauermenge erwies sich als deutlich zu klein. Nach deutlichen Unmutsbekundungen seitens des Publikums wurde schließlich der größere Saal zur Verfügung gestellt, der jedoch fast vollständig belegt war. Richter Hirsch verlas eine Erklärung von Frau Dr. Jiang, in der sie unter Eid versicherte, stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.
Die drei Verteidiger von Frau Dr. Jiang präsentierten ein detailliertes Gutachten, das sich auf eine Vielzahl von Studienergebnissen bezog und den mangelnden Nutzen von Masken untersuchte. In dem umfangreichen Bericht wurden zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen, um die Position zu stützen, dass der Einsatz von Masken keinen signifikanten Nutzen in bestimmten Kontexten hat. Dabei wurden fundierte Verweise auf einschlägige Forschungsergebnisse gemacht, um ihre Argumentation zu untermauern.
Rechtsanwalt Lausen erinnert das Gericht an die Unabhängigkeit der Justiz
Anschließend wurden die Plädoyers der Verteidigung gehalten. Obwohl alle drei Anwälte die Rechtslage unterschiedlich einschätzen – es wurden Fragen erörtert wie: was ist ein Gesundheitszeugnis? Wann ist ein Gesundheitszeugnis unrichtig? Stellt ein Gesundheitszeugnis eine Urkunde dar? – kamen sie alle zum selben Ergebnis: das Urteil kann nur ein Freispruch sein. Denn es sei in 10 Verhandlungstagen nicht eins der angeblich über 4.000 Atteste, deren Zahl lediglich aus Hochrechnungen und Kontobewegungen resultiere, gesehen und verhandelt worden; dies sei jedoch Voraussetzung für eine Verurteilung. Darüber hinaus sei das Ausstellen von Attesten entsprechend der damals geltenden alten Fassung der Coronaverordnung möglich gewesen.
Rechstanwalt Sven Lausen wies Richter Hirsch, die an diesem Verhandlungstag neu eingesetzte (in dem Verfahren mittlerweile 5.!), eher desinteressiert erscheinende Staatsanwältin sowie die beiden Schöffinnen, von denen die Verteidigung eine als befangen ansieht, beeindruckend ruhig, klar und deutlich darauf hin, was ihre Aufgabe sei: Recht zu sprechen, die Wahrheit zu finden und unabhängig von ihrer eigenen Einstellung zu Corona neutral zu urteilen, ohne jede Politik einfließen zu lassen.
Richter Hirsch sei auf dem richtigen Weg, so Lausen, da er auch bei Frau Dr. Jiangs Mitarbeiterin erkannt habe, daß nur eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kam.
Es wurden zusätzliche Verhandlungstage festgelegt: am 20. Februar, 6. März, 13. März, 3. April und 19. April, jeweils um 9 Uhr. Für die Besucher ist interessant, dass die Ausweise nicht mehr gescannt werden. Offenbar hat sich das Gericht der Ansicht der Verteidigung angeschlossen, dass hier nicht nur unverhältnimässig gehandelt, sondern auch das Gebot der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung verletzt wird.
Wir werden weiter berichten.