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„Solange ich noch draußen sein darf, tue ich mein Bestes“ – zum bevorstehenden Haftantritt von Dr. Bianca Witzschel

Fast drei Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmen soll eine Ärztin erneut ins Gefängnis, weil sie nach eigener Überzeugung ihrem ärztlichen Eid folgte. Trotz RKI-Files, parlamentarischer Aufarbeitung und wachsender Kritik an den damaligen Maßnahmen wird ein Urteil vollstreckt. Was wiegt schwerer: Gesetzestreue oder ärztliches Gewissen – und was sagt dieser Fall über den Zustand unseres Rechtsstaats?

Annett Haas

Sie stellte Masken- und Impfunfähigkeitsatteste aus und wurde dafür im Juni 2024 – nach 27 Verhandlungstagen – zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich erhielt sie ein dreijähriges Berufsverbot. Bereits seit Februar 2023 verbrachte sie 476 Tage, also ein Jahr und fast vier Monate, in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Nun erhielt Bianca Witzschel, Ärztin, Pharmakologin und Toxikologin, Post: Sie habe zwei Wochen Zeit, die Reststrafe im Gefängnis Chemnitz anzutreten und zu verbüßen. Die Reststrafe, das sind nochmal 498 Tage. Die Frist endet am kommenden Donnerstag, dem 5. Februar.

Dass heute, fast drei Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmen, nach der Veröffentlichung der RKI-Files und mit dem inzwischen allgemein bekannten Wissen, dass die Maske nicht schützte, sondern sogar schadete, sowie mit der Erkenntnis, dass auch die Impfung – wenn überhaupt – nur kurzfristigen Eigenschutz bot, niemals Fremdschutz, dafür jedoch deutlich häufiger schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod verursachte, eine solche richterliche Entscheidung weiterhin vollstreckt wird, wirft Fragen auf.

Fragen nach unserem Rechtssystem.
Fragen nach dem Sinn von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen, die zwar Erkenntnisse zutage fördern, diese jedoch offenbar keine Folgen für die Betroffenen sowie für zu Unrecht verfolgte und verurteilte Menschen haben.

Gesundheitsministerin Nina Warken bestritt noch vor wenigen Wochen – als Reaktion auf den Brief von Robert F. Kennedy jr. –, dass es eine Verfolgung von Ärzten gegeben habe, die in der Corona-Zeit ihren ärztlichen Eid „Du sollst in erster Linie nicht schaden“ ernst genommen hätten.

Prof. Martin Schwab hingegen, renommierter Jurist und Professor an der Universität Bielefeld, bestätigte:
„In der Corona-Zeit wurde weder die Autonomie der Patienten noch die Therapiefreiheit der Ärzte respektiert.“

Nina Warken erklärte dazu:
„Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafen, wenn nicht geimpft wurde. Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html)

Was aber ist ein „unechtes Maskenattest“?

Vor Gericht vernommene Zeugen bestätigten, dass Bianca Witzschel vor der Ausstellung von Maskenattesten oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen Anamnesegespräche geführt habe. Die Staatsanwaltschaft hingegen behauptete, sie habe Blanko-Bescheinigungen ausgestellt.

Die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom August 2021 regelte in § 6 (Maskenpflicht), Absatz 2, Satz 4:

„Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen der vorgeschriebenen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; insoweit kann ihnen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Nutzung einschlägiger Angebote und der Aufenthalt in einschlägigen Einrichtungen nicht versagt werden; arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, die bei einer Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske dazu führen, dass eine Beschäftigung nicht zulässig ist, bleiben unberührt. Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung im Original, dass aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Maske getragen werden kann.“
(https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19299.1#p6)

Hat sich Dr. Bianca Witzschel damit nicht im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bewegt?

Und wie schwer wiegt der Hippokratische Eid, den alle Ärzte ablegen?

„Ich schwöre, … dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde. … Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht …“

Welche Bedeutung hat unter diesen Umständen noch das Genfer Gelöbnis?

„Der Arzt übt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit seiner Aufgabe nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann.“
(https://www.slaek.de/de/ueber-uns/organisation/beauftragte/beauftragte-fuer-menschenrechte-und-gegen-rassismus-und-diskriminierung.php)

Oder die ärztliche Berufsordnung?

„Als Arzt gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patienten respektieren. Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patienten treten.“
(https://www.slaek.de/de/ueber-uns/organisation/beauftragte/beauftragte-fuer-menschenrechte-und-gegen-rassismus-und-diskriminierung.php)

Wenn Ärzte sich politischen Vorgaben unterwerfen und beugen müssen, können sie dann noch nach ihren ärztlichen und ethischen Maßstäben handeln? Was wiegt schwerer, wenn beides miteinander kollidiert: Berufsethos oder Gesetze?

Dr. Bianca Witzschel entschied sich für die Einhaltung des von ihr abgelegten Eides. Für die Menschen, die bei ihr Hilfe suchten. Für deren Schutz – und vor allem dafür, niemandem zu schaden. Dafür stand sie vor Gericht. Dafür wurde sie verurteilt. Dafür wurde ihr die Freiheit genommen: die körperliche Freiheit, die Freiheit, ihren Beruf auszuüben, und die Freiheit, selbstständig medizinische Entscheidungen zu treffen.

1.003 Menschen sind ihr hoffentlich dankbar und stehen ihr im besten Fall zur Seite. In jedem Fall hat die Nachricht, dass Bianca Witzschel erneut in Haft gehen soll, deutschlandweit eine große Welle der Solidarität ausgelöst.

Dresden hat auch diesmal nicht enttäuscht: Am vergangenen Freitag gingen über 1.000 Menschen auf die Straße, um gegen die bevorstehende Inhaftierung zu protestieren. Sie trugen Schilder mit den Namen einiger der über 1.000 verfolgten Ärzte und zogen damit durch die Stadt, um darauf aufmerksam zu machen, was in diesem Land geschieht.

Unter ihnen befand sich auch ein Schild mit dem Foto von Frau Dr. Monika Jiang, einer Ärztin aus Weinheim bei Heidelberg, die ein ähnliches Schicksal wie Frau Dr. Bianca Witzschel erlitten hat. Auch sie wurde wegen der Ausstellung von Maskenattesten verurteilt, auch gegen sie wurde ein Berufsverbot verhängt. Sie hatte jedoch das Glück, nicht in Untersuchungshaft zu kommen. Ihre Strafe von zwei Jahren und neun Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Berufsverbot nach dem Einschreiten ihrer Anwälte aufgehoben.

Dr. Monika Jiang entschloss sich daraufhin, sich nicht nur ärztlich, sondern auch politisch für das Wohl der Menschen einzusetzen. Sie kandidiert – mit Unterstützung der Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA) – zur Landtagswahl in Baden-Württemberg im Wahlkreis 39 (Weinheim). In diesem Rahmen nutzt sie die Möglichkeit, bei Infoständen, mit Plakaten und Flyern sowie – sofern sie eingeladen wird – bei Podiumsdiskussionen auf die weiterhin ausstehende Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, auf die in vierstelliger Zahl verfolgten Ärzte und auf die dringend notwendige Rehabilitierung hinzuweisen.

Der Anwalt von Dr. Bianca Witzschel beantragte, die Haftstrafe zu halbieren. Sollte dies Erfolg haben, müsste sie – die nach eigenen Angaben seit der letzten Haft sehr empfindlich auf äußere Reize reagiert und möglicherweise ein posttraumatisches Belastungssyndrom davongetragen hat – nur noch neun Tage Haft verbüßen.

IDA verfolgt die Entwicklungen in Sachsen gespannt und wünscht Frau Dr. Bianca Witzschel, dass der erneute Haftantritt verhindert werden kann.

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