You are currently viewing Illusion der Selbstbestimmung: Das Selbstbestimmungsgesetz und seine Folgen

Illusion der Selbstbestimmung: Das Selbstbestimmungsgesetz und seine Folgen

Das am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz verspricht, das Geschlecht eines Menschen durch einen einfachen Antrag beim Standesamt zu ändern. Doch was auf den ersten Blick nach einem Schritt in Richtung Gleichberechtigung aussieht, wirft grundlegende Fragen zur biologischen Realität, zum Schutz von Frauen und Mädchen sowie zu den langfristigen Folgen für die Gesellschaft auf.

von Kay Klapproth

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit dem 1. November 2024 in Kraft und ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages allein durch einen Antrag beim Standesamt. Dieser sogenannte „Sprechakt“ erfordert keine Untersuchung oder Beratung. Bei Kindern bis 5 Jahren entscheiden künftig die Eltern über den Geschlechtseintrag, von 5 bis 14 Jahren werden die Kinder nach ihrer Meinung gefragt und ab 14 Jahren können sie selbst entscheiden. Die Änderung des Geschlechtseintrages wird durch eine neue Geburtsurkunde bestätigt, in der dann das neu gewählte Geschlecht als das Geburtsgeschlecht eingetragen wird.

Die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes betreffen jedoch nicht nur die Rechte und das Wohl transsexueller Menschen, sondern haben auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft.

Geschlechtsänderung bleibt Illusion

Der Sprechakt beim Standesamt ist natürlich keine Geschlechtsänderung, auch wenn dies oft fälschlicherweise so dargestellt wird. Das Geschlecht lässt sich weder durch einen Sprechakt noch durch die Entscheidung der Eltern ändern – es ist biologisch festgelegt. Doch der Staat vermittelt nun den Eindruck, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags auch eine tatsächliche Geschlechtsänderung bedeutet. Er verlangt von den Bürgern, diese Illusion mitzutragen; wer sich dagegen verweigert, riskiert Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Dass die Geschlechtsänderung durch den Sprechakt nur eine Illusion ist, zeigt sich unter anderem daran, dass die Änderung des Geschlechtseintrags keinerlei Einfluss auf den Wehrdienst im Verteidigungsfall hat. Männer, die ihren Eintrag ändern, um einer Einberufung zu entgehen, haben schlechte Karten: In diesem Fall weiß der Staat plötzlich wieder, was und wer ein Mann ist. Diese Regelung soll verhindern, dass das Selbstbestimmungsgesetz im Kriegsfall missbraucht wird. Aber gibt es Missbrauch nur im Kriegsfall? Was ist zum Beispiel mit Männern, die auch in Friedenszeiten unterschiedliche Motive haben, ihren Geschlechtseintrag zu ändern?

Gefahr für Frauen und Kinder

Davor warnte auch die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Das SBGG bedrohe die Sicherheit, Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, sagte Reem Alsalem. „Dem Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechts fehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Täter von Missbrauch und Gewalt zu verhindern, auch in Räumen, die nur von Personen eines Geschlechts genutzt werden“, so Alsalem.

Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, die in Zukunft ihren Schutzraum mit biologischen Männern teilen müssen. Auch Kinder könnten durch das Gesetz unter Druck geraten, sich einer sogenannten Geschlechtsangleichung zu unterziehen, weil ihnen das Gefühl vermittelt wird, im falschen Körper geboren zu sein – auch wenn sie nur Unsicherheiten bezüglich ihrer Geschlechterrolle empfinden. Dies kann zu lebenslangen Hormontherapien, Brustamputationen bei Frauen und sogar zu Genitaloperationen führen, die als ‚Geschlechtsanpassung‘ bezeichnet werden. Letztlich bleibt jedoch das biologische Geschlecht, das durch die X- und Y-Chromosomen festgelegt ist, unverändert.

Breite Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Mittlerweile sind Feministinnen, die sich für die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen einsetzen, zur Zielscheibe von Transaktivisten und Medien geworden. Schwulen- und Lesbenverbände, die eine pervertierte Trans-Agenda kritisieren, werden als transfeindlich gebrandmarkt und angegriffen.

Auch Ärzte üben Kritik am Selbstbestimmungsgesetz: Beim Deutschen Ärztetag wurde davor gewarnt, Minderjährigen einen juristischen Geschlechtswechsel zu gestatten, ohne zuvor eine umfassende kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung durchzuführen. Besonders kritisch wurde die Vergabe von Pubertätsblockern und Hormonen bewertet, für die es keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage gebe. Die Risiken dieser Praxis sind derzeit kaum abschätzbar.

Wie groß der psychische Schaden sogenannter Geschlechtsangleichungen sein kann, wird immer deutlicher. Viele Betroffene bereuen ihre Entscheidung später, die sie oft in Zeiten psychischer Instabilität getroffen haben. Besonders bei Jugendlichen kann die mediale Fokussierung auf Themen wie „Trans“ und „falscher Körper“ dazu führen, dass sie eine Geschlechtsangleichung als Lösung für Probleme betrachten, deren Ursachen häufig nicht ausreichend ergründet sind.

Geschlechtsänderungen bei Kindern? Heidelberg unterstützt Werbeveranstaltungen

Die Stadt Heidelberg, die sich stolz „Rainbow City“ nennt, beugt sich wie gewohnt voreilig und unkritisch dem Zeitgeist. Während der Transwochen vom 3. bis 17. November finden zahlreiche Veranstaltungen und Workshops zu LGBTQ- und Trans-Themen statt. Das Programm reicht von „Sexueller Gesundheit“ und „Reproduktiven Rechten“ von Transmenschen bis hin zu Workshops mit bezeichnenden Titeln wie „Wilde Vulven“ und „Deine Lust mit einem genussvollen Körper“. Außerdem gibt es Dokumentarfilme über „Sexarbeitende“ und Workshops gegen „Transfeindlichkeit“.

Besonders brisant: Es werden auch Informationsveranstaltungen speziell für Minderjährige angeboten, in denen erklärt wird, was sie tun können, wenn die Eltern einer Geschlechtsänderung nicht zustimmen oder das Standesamt eine Änderung des Geschlechtseintrags ablehnt.

Das umfangreiche Repertoire an Veranstaltungen wird von der Stadt Heidelberg unterstützt und beworben. Was jedoch im Angebot völlig fehlt, sind Veranstaltungen über Frauen und Mädchen, die ihre Schutzräume verlieren. Auch Informationsveranstaltungen über die physischen und psychischen Schäden, die durch Hormonbehandlungen, Pubertätsblocker oder operative Eingriffe zur Geschlechtsänderung entstehen, fehlen gänzlich.

Keine differenzierte Auseinandersetzung mit einem komplizierten Thema

Diese Themen dürfen offenbar nicht angesprochen werden, weil man sich dann schnell dem Vorwurf der Transfeindlichkeit ausgesetzt sieht. Jede differenzierte Sichtweise und sachliche Kritik wird als Hetze diffamiert. Wer eine abweichende Meinung zum SBGG äußert, wird von der linksgrünen Blase wahlweise als rechts oder transphob bezeichnet. Wir erleben die üblichen Muster: Hat man die Kritiker erst einmal ordentlich diffamiert, braucht man mit ihnen nicht mehr zu diskutieren. So entzieht sich eine selbstgerechte, ideologisierte Klasse von selbsternannten Weltverbesserern dem Dialog. Denn im Dialog bräuchte man Argumente statt Phrasen.

Jahrzehntelange Kämpfe für Frauenrechte, gegen Homophobie und für den Schutz von Minderheiten werden einer Ideologie geopfert, die die Wirklichkeit verleugnet. Die Trans-Ideologie hat sich weit von ihrem ursprünglichen Ziel entfernt, Diskriminierung zu beenden und Akzeptanz für Minderheiten zu fördern. Stattdessen ist sie zu einem modernen „Gesslerhut“ geworden: Wer sich ihr nicht beugt, muss mit Sanktionen rechnen. Leidtragende sind nun erstmal viele Frauen und Mädchen. Insgesamt leidet aber unsere ganze Gesellschaft.

Schreibe einen Kommentar